Wort davor: Domherrenstelle

Domhof

Domhof (I)
Erklärung: Anwesen, das einem Domherrn als Dienstwohnung dient.

Domhof (II)
Erklärung: Bauernhof, dessen Grundobrigkeit dem Domstift zusteht.
Domhof (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: domkapitularischer Meierhof.
Domhof (III)
Erklärung: Domfreiheit; Gebiet in der Umgebung des Domes, das der Gerichtsbarkeit des Domkapitels unterstand.

Wort danach: Domkapitel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten