Wort davor: Domänenkasse
Domänenlaßbauer
- Belegtext:
in den für erblich erklärten domainen-laßgütern zu G. ... bei der erbtheilung zwischen der witwe und den seitenverwandten eines vormaligen domainen-laßbauers
Datierung: 1786
Fundstelle: Rabe,PreußG. I 7 S. 504
Wort danach: Domänenlaßgut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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