Wort davor: Domänenjustizbeamte
Domänenkammer
Erklärung:
Verwaltungsbehörde für Staatsgüter.
vgl.
Domänenkammer.
- Belegtext:
unsern regierungen, krieges- und domainencammern, auch allen und jeden gerichts-obrigkeiten und magistraten
Datierung: 1723
Fundstelle: Rabe,PreußG. I 1 S. 627
- Belegtext:
wan sich die domainen camern unterstehen neüe anlagen zu machen
Datierung: 1748
Fundstelle: ZPreußG. 17 (1880) 388
- Belegtext:
membra aus ... der hiesigen churmärkischen dom-kammer [!]
Datierung: 1786
Fundstelle: PreußAkUB. 314
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Wort danach: Domänenkammerdeputation
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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