Wort davor: Domänenhof
Domänenjustizamt
- Belegtext:
die ordentliche gerichtsbarkeit, nemlich resp. das domainen-justitzamt, den städtischen magistrat und das adliche patrimonialgericht
Datierung: 1789
Fundstelle: Rabe,PreußG. I 7 S. 766
Wort danach: Domänenjustizbeamte
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