Wort davor: Domänenbauer
Domänenbeamte
- Belegtext:
der staat hat ... in dem vermögen seiner ... domainenbeamten und pächter ein ... gesetzliches vorzugsrecht
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 14 § 45
Wort danach: Domäneinrichtung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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