Wort davor: Dohne

Doktor
Sachhinweis: vgl. Kluge-Götze 109; Götze, AkadFachsprache/GermRomMschr. 17 (1929) 165ff.; Scheidemantel,Repert. I 710f.

Doktor (I)
Erklärung: ursprünglich Amtsbezeichnung der Universitätslehrer, dann in reinen (auch von Hofpfalzgrafen verliehenen) Titel übergehend.

Doktor (II)
Erklärung: gelehrter Jurist überhaupt.
Doktor (III)
Erklärung: Arzt.

Wort danach: Doktoratsstätte

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