Wort davor: Diebschergehaus
Diebschilling
Erklärung:
Abgabe zum Gedächtnis an einen Diebstahl.
vgl.
Diebgeld (I).
- Belegtext:
dar zu geben alle jair eynen dieffschilling, den er auch mit funf marken abeloysen mach
Datierung: 1416
Fundstelle: Bär,Koblenz 229
- Belegtext:
[wer einen andern fälschlich des Diebstahls bezichtigt, ist] eime amptman verfallen vor einen diep und muß dem amptman alle jare einen budel vor drie heller uff sinem ruck bringen
und einen diebschilling darinne
Datierung: 1444
Fundstelle: MainzKämmW. 39
- Belegtext:
druben schniden ... ist dye eynung 1 diepschilling alle jahre
Datierung: 1491
Region/Autor/Textsorte:
Hunsrück
Fundstelle: GrW. IV 731
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- Belegtext:
wurdt P.R. in der stadt verbannet und sein lebenlang ein diebsschilling zu geben
Datierung: 1528
Fundstelle: OppenhUB. 98 Anm.
- Belegtext:
es mögen auch die nachparen zu Vrtzigh criminal straffen in geltstraffen verändern, wie dan ... die gemeinde noch heutigs tags ein halfen gulden vor ein diefschilling von etlichen erben entfengen
Datierung: 1568
Region/Autor/Textsorte:
Mittelmosel
Fundstelle: GrW. II 366
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wer trauben nimmt, ist die einung im tag i fl., in der nacht iij fl. vndt sein leben lang ein diepschilling
Datierung: 1595
Region/Autor/Textsorte:
Nahe
Fundstelle: GrW. II 155
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wer trauben nimmt, ist die einung im tag 1fl., in der nacht 3fl. vndt sein leben lang ein diepschilling
Datierung: 1601
Region/Autor/Textsorte:
Nahe
Fundstelle: GrW. II 155
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1602
Region/Autor/Textsorte:
Wolfach
Fundstelle: MittFürstenbArch. II nr. 1048
Wort danach: Diebschlacht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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