Wort davor: Diebrache

(Diebraub)

Diebraub (I)
Erklärung: nächtlicher Raub.

Diebraub (II)
Erklärung: Beraubung eines Diebs.

Wort danach: Diebräuber

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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