Wort davor: Diebsliste
(Diebmal)
Erklärung:
Brandmarke wegen Diebstahls.
vgl.
Diebesmalzeichen.
- Belegtext:
stet an dem richter und an den purgern, ob si im den tot tuot darum oder ob si in ander diufmail anlegen
Datierung: 1328
Fundstelle: Ruprecht(Kn.) 68
- Belegtext:
man sol in die diupmail anlegen
Datierung: 1328
Fundstelle: Ruprecht(Kn.) 70
Wort danach: Diebesmalzeichen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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