Wort davor: Dieblehen

dieblich

dieblich (I)
Erklärung: diebartig.

dieblich (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: diebliche Sache Diebstahl.
dieblich (II)
Erklärung: dieblich sein als Diebstahl gelten, anzusehen sein.
dieblich (III)
Erklärung: diebliches Gut das jemandem oder von jemandem Gestohlene, Diebesgut.
dieblich (IV)
Erklärung: diebliche Wehr unehrliche Waffe.

Wort danach: dieblich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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