Wort davor: Diebhenker

(Diebeshorn)
Erklärung: der Ort des Gerichts für die auf dem Lande sitzenden erzbischöflichen Hintersassen.
sprachliche Erläuterung: deveshorn.

Wort danach: diebig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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