(Diebeshorn)
Erklärung:
der Ort des Gerichts für die auf dem Lande sitzenden erzbischöflichen Hintersassen.
sprachliche Erläuterung:
deveshorn.
Wort danach: diebig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten