Wort davor: diebheißen

Diebheit

Diebheit (I)
sprachliche Erläuterung: im ahd. thiubheit.

Diebheit (II)
Erklärung: Verbrechen des Diebstahls.

Diebheit (II 1)
Diebheit (II 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: die Kunst zu stehlen.
Diebheit (II 2)
Erklärung: neben anderen Verbrechen, die "drei Sachen".
Diebheit (III)
Erklärung: der auf Felddiebstahl angedrohte Strafsatz.
Diebheit (IV)
Erklärung: das Gestohlene.

Wort danach: Diebshelfer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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