Wort davor: Diebhand
Diebhaus
Diebhaus (I)
Erklärung:
Raubnest.
- Belegtext:
min herre grozen schaden hat. dem gunt, daz er sich reche, diu diuphiuser breche, diu mit urliug er gewan
Datierung: 13. Jh.
Fundstelle: ZDA. 4 (1844) 240
Diebhaus (II)
Erklärung:
Gerichtshaus.
Wort danach: Diebshehler
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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