Wort davor: Diebglocke
Diebsglöcklein
Diebsglöcklein (I)
Erklärung:
wie Diebglocke (II).
Diebsglöcklein (II)
Erklärung:
Glocke, die den Zusammentritt eines peinlichen Gerichts kundtut.
- Belegtext:
hora 6. das erstemal, media 7. das andermal das diebsglöcklein über landprocurator gelitten und er zu peinlichen rechten fürgeführt
Datierung: 1619
Fundstelle: WürtLTA.2 III 208
Wort danach: Diebsgreifer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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