Wort davor: Diebglocke

Diebsglöcklein

Diebsglöcklein (I)
Erklärung: wie Diebglocke (II).

Diebsglöcklein (II)
Erklärung: Glocke, die den Zusammentritt eines peinlichen Gerichts kundtut.

Wort danach: Diebsgreifer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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