Wort davor: diebsgeschlechten
Diebsgeselle
vgl.
Diebsgenosse.
Diebsgeselle (I)
Erklärung:
Diebeshelfer, -genosse.
Diebsgeselle (II)
Erklärung:
Mitglied einer Diebesbande.
- Belegtext:
zur bestraffung der diebereyen ... ordnen wir, daß ... da der diebstahl von meheren ... beschehen, jedem diebsgesellen der ihn in der theilung treffende antheil zu ausmessung seines straffbetrags zugerechnet werden solle
Datierung: 1769
Fundstelle: CCTher. 94 § 10
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Wort danach: Diebsgesellschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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