Wort davor: diebsgeschlechten

Diebsgeselle
vgl. Diebsgenosse.

Diebsgeselle (I)
Erklärung: Diebeshelfer, -genosse.

Diebsgeselle (II)
Erklärung: Mitglied einer Diebesbande.

Wort danach: Diebsgesellschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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