Wort davor: Diebseinbruch
dieben
dieben (I)
Erklärung:
stehlen.
- Belegtext:
dhuuet ghut ne mot neman weder nemen sunder des vogides orlef
Datierung: 1294
Fundstelle: Hach,LübR. 283
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- Belegtext:
ein geraubtes oder ein gedieptes guet
Datierung: 1350
Fundstelle: WienStRb. Art. 76
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- Belegtext:
das gediebte gut
Datierung: 1583
Fundstelle: SiebbWB. II 41
- Fundstelle: RhWB. I 1349
dieben (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
insbesondere Ähren nachlesen.
dieben (II)
Erklärung:
jemanden einen Dieb heißen.
Wort danach: Diebensache
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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