Wort davor: 2Diebe

Diebe und Frevel
Erklärung: formelhafte Bezeichnung der Strafgerichtsbarkeit; Einkünfte daraus; gleichbedeutende Formeln: Diebe und Mannschlacht, Diebe und Mord, Diebe und Totschlag.
vgl. Diebde und Frevel.
Sachhinweis: ZRG.2 Germ. 25 (1904), 199ff.; ZRG.2 Germ. 43 (1922), 443; His,MA. I 48; A. Pischek, Die Vogtgerichtsbarkeit süddeutscher Klöster in ihrer sachlichenAbgrenzung während des früheren Mittelalters (Stuttgart 1907) S. 57ff.

Wort danach: Diebe und Mannschlacht

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