2Diebe
Erklärung:
MhdWB. I 324 gibt dafür die Bedeutung "Diebin" und als Belege Berthold von Regensburg/Wackernagel, AltdLeseb.2 663: daz
sint trügener an ir koufe und an irm antwerke; sô diebe unde diupen, innerhalp des hûses und ûzerhalp; so wuocherer, so pfender, sô dingesgeber. Bei Pfeiffer und Strobl, Berthold von Regensburg
I 393 steht diebe und diubin. Auch sonst findet sich das Wort lediglich in Verbindung mit Dieb. Die Bedeutung "Diebin" muß fraglich erscheinen, da einmal "Diebin" immer die einzige
weibliche Form der zahlreichen Verbrecheraufzählungen ist und ferner ein im SchwäbWB. II 474 unter dupp- erwähntes, allerdings
bestrittenes Dip "Schlichte, List" und ein im SaarbrWB. 17 aufgeführtes beduppen "betrügen" (vom franz. duper "anführen") den Gedanken an eine besondere Verbrecherart Dupe "Betrüger, Schwindler" nahelegt. Bei franz. duper wird zuweilen an deutsche Herkunft gedacht.
sprachliche Erläuterung:
mhd. diupe, duepe, dup(p)e.
vgl.
Dieb und Diebe.
Wort danach: Diebe und Frevel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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