Wort davor: Diebsbürger
(diebbüßen?)
Erklärung:
für einen Diebstahl büßen.
sprachliche Erläuterung:
obd. diupbizzen.
- Belegtext:
[vgl.] wer ... ain mort oder ain diep gepuezzet vor gericht
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: ÖLR. Art. 8
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- Belegtext:
ist er vormals gediupbizzot, also daz im die orn abgeschnitten sint oder durch die zaen gebrennet ist
Region/Autor/Textsorte:
Augsburg
Fundstelle: Scherz-Oberlin 246
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- in Google Books
Wort danach: Diebesdarm
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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