Wort davor: 2Dieb

Dieb und Diebe, Dieb und Diebin
Erklärung: formelhafte Bezeichnung der Strafgerichtsbarkeit bei der Hochgerichtsweisung. Die ursprüngliche Formel ist wohl Dieb und Diebe in der Bedeutung "der Stehler und das Gestohlene" entsprechend der Stelle von 946 bei Hilgard 4: omnem potestatem intra civitatem et extra ..., hoc est fures conprehendere ac tenere, et quicquid furtive rapuerint et apud eos inventum, hoc totum sit ad episcopi dominacionem.
sprachliche Erläuterung: Infolge der Ähnlichkeit von mhd. diube Diebsgut und diupe Diebin wird die ursprüngliche Formel durch Dieb und Diebin ersetzt.
vgl. 2Diebe, Diebin (II).

Dieb und Diebe (I)
Erklärung: die Formel ist verbreitet in der heutigen Rheinpfalz, Rheinhessen und Nahegebiet; rechtsrheinisch nur im Taunus im Gebiet der früheren Herrschaft Königstein.

Dieb und Diebe (II)
Erklärung: anderwärts vereinzelt.
Dieb und Diebe (III)
Erklärung: ausnahmsweise in einem Kaufbrief.
vgl. 2Diebe.

Wort danach: Diebsanschlag

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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