Wort davor: deuten
deutlich
- Belegtext:
duetlichen namhofftich machen, war he [der Kläger] de clag uff stelt
Datierung: 1587
Fundstelle: JbOldenb. 17 (1909) 268
Wort danach: deutsch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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