Wort davor: Denkmann
Denkpfennig
Denkpfennig (I)
Erklärung:
Erinnerungsmünze.
vgl.
Denkgeld (II).
Denkpfennig (II)
Erklärung:
Anerkennungsgebühr an den Grundherrn.
vgl.
Denkelgeld.
- Belegtext:
von einem jeden haus ... gibt man dem closter alle jar sieben heller genandt denckh unnd garthen pfenning
Datierung: 1560
Fundstelle: Reyscher,Stat. 64
Faksimile
- Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 459
Wort danach: Denkrolle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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