Wort davor: Denkelgeld
denken
vgl.
hochgedacht,
wohlverdacht.
denken (I)
Erklärung:
im Sinne haben, beabsichtigen.
denken (II)
Erklärung:
jemandem Strafe zudenken.
denken (III)
Erklärung:
sich erinnern.
- Belegtext:
de genanten van R. beden dat gerichte, ... ore vullekomen unde horsamicheid unde weigerunge des rechten to dencken unde betugen
Datierung: 1444
Fundstelle: QuedlinbUB. I 376
denken (IV)
Erklärung:
in Anrechnung bringen.
- Belegtext:
im kauf der sel gulden hewtsumm wenig oder gar nichts gedacht, darvmb Fr.H. vormeint had, solcher hewbtsumm allenthalb vnvorpflicht zu sein
Datierung: 1512
Fundstelle: MittOsterland 5 (1862) 325
denken (V)
Erklärung:
eines Verstorbenen durch Ablesen seines Namens im Gottesdienst gedenken.
Wort danach: Denkfrist
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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