Wort davor: deihen

Deitschirne
Erklärung: eine Art Weizenbrot als Abgabe.
Sachhinweis: vgl. hierzu Descher "rundes Brot aus Weizenmehl und Kartoffeln" RhWB. I 1326 und teikscherre = pastesis Diefenb.-Wülcker 873.

Wort danach: Dekansfällung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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