Wort davor: deihen
Deitschirne
Erklärung:
eine Art Weizenbrot als Abgabe.
Sachhinweis:
vgl. hierzu Descher "rundes Brot aus Weizenmehl und Kartoffeln" RhWB. I 1326 und teikscherre =
pastesis Diefenb.-Wülcker 873.
- Belegtext:
[ein Zins nebst einem Huhn und einem Brod, gewöhnlich] dekserre [genannt]
Datierung: 1279
Fundstelle: ArnsburgUB. 113
- Belegtext:
daz ich ... verkauft han ... eyne weizsen deitschirne als gut als sechs colsche pfennige [im Regest: empcio ... unius panis triticei, qui vocatur ein deigscherre]
Datierung: 1357
Fundstelle: DOrdHessenUB. II 626
Wort danach: Dekansfällung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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