Wort davor: Deichzug
Deigelt
Erklärung:
?
- Belegtext:
in demselben wildban ... soll niemand jagen oder bürschen ahn des bischoffs von Mainz willen. wers aber, dasz ein ritter queme ..., den sall man fördern zu synem deigelt, und sall ihn nit hindern
Datierung: 1423
Region/Autor/Textsorte:
Lorsch
Fundstelle: GrW. I 465
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Fundstelle: Lexer II 1386
[weitere Angaben: zu mhd. tagalt?]
Wort danach: Deihe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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