(Deichzeug)
Erklärung:
Kollegium der Siebengeber, die einen verlassenen Deich einem neuen Herrn zuweisen.
sprachliche Erläuterung:
mnl. dyctughe.
Wort danach: Deichzug
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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