Wort davor: Deichselgarbe

Deichselgeld
vgl. Disgeld.

Deichselgeld (I)
Erklärung: Straßenzoll.

Deichselgeld (II)
Erklärung: Zehr- und Stallgeld bei Fronfuhren, die über Nacht ausbleiben müssen.

Wort danach: Deichselpfennig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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