Wort davor: Deichschwöre

Deichschwörschaft

Deichschwörschaft (I)
Erklärung: Amt eines Geschworenen.

Deichschwörschaft (II)
Erklärung: Bezirk eines Geschworenen.

Wort danach: Deichsekretär

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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