Wort davor: deichschlagen
Deichschläger
Erklärung:
Unterhaltspflichtiger eines Deichschlags; oder Plural von Deichschlag?
- Belegtext:
daß kuenftig die deiche von denen saemtlichen beerbten ... unterhalten, und weiter nicht unter die deich-schlaeger vertheilet werden sollen
Datierung: 1767
Region/Autor/Textsorte:
Kleve
Fundstelle: Rabe,PreußG. I 3 S. 303
- Fundstelle: Benzler,DeichWB. I 110
Wort danach: Deichschlagung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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