Wort davor: Deichschatz

Deichschau

Deichschau (I)
Erklärung: Deichbesichtigung, insbesondere die feierliche, zu bestimmten Terminen wiederkehrende.
vgl. Deichschauung.

Deichschau (II)
Erklärung: Gebiet, das an den Deich, über den sich die Schau erstreckt, deichpflichtig ist.

Wort danach: Deichschauangelegenheit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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