Wort davor: Deichrichter

(Deichrichtereid)

Deichrichtereid (I)
Erklärung: Amt eines Deichrichters.

Deichrichtereid (II)
Erklärung: Recht auf eine Deichrichterstelle.

Wort danach: Deichrichtermark

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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