Wort davor: Deichrechenschaft

Deichrechnung

Deichrechnung (I)
Erklärung: Abhörung der Deichkassenjahresrechnung.

Deichrechnung (II)
Erklärung: an je 50 Gemeß Land zugewiesenes Deichstück, das für 7 Jahre auf eine Rechnung unterhalten wurde.

Wort danach: Deichrechnungstag

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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