Wort davor: Deichpflichtige
Deichpflichtigkeit
Erklärung:
Deichlast.
- Belegtext:
welche mit dem fundo unaufflößlich verbundene teichpflichtigkeit niemahlen durch die ... abwechselungen der ... besitzer ... möge geändert ... werden
Datierung: 1693
Fundstelle: BremPolO. 95
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Wort danach: Deichpfund
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten