Wort davor: Deichpfennig
Deichpflicht
Erklärung:
Pflicht zur Deichunterhaltung.
- Belegtext:
über schäden, die durch nicht beobachtete deich-pflicht verursacht worden
Datierung: 1779
Region/Autor/Textsorte:
Altmark
Fundstelle: Rabe,PreußG. I 6 S. 406
- Fundstelle: Berghaus I 330
Wort danach: deichpflichtig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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