(Deichnutz)
Erklärung:
der aus der Eindeichung hervorgehende Nutzen.
sprachliche Erläuterung:
mnl.
Wort danach: Deichoffizier
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten