Wort davor: Deichsmann
Deichmaße
Deichmaße (I)
Erklärung:
Deichlos.
vgl.
Deichersgemeß.
Deichmaße (II)
Erklärung:
beim Deichwesen gebräuchliches Längenmaß.
- Belegtext:
damit bey den teichen einerley masse gebrauchet, soll eine ruhte 20 fuß haben, jeder fuß 12 zoll, ..., und wie nun eine solche teichmasse in unserer rent-cammer zu Oldenburg verwahrlich
zu halten, also hat auch ein jeder teichgeschworner sich eine desselben gleichen zu schaffen
Datierung: 1681
Fundstelle: CCOldenb. II 268
Wort danach: Deichmeister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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