Wort davor: Deichgerichttag

(Deichgeschlagene)
Erklärung: der zur Unterhaltung eines Deichstücks Verpflichtete.
sprachliche Erläuterung: nl. dykgeslagene.

Wort danach: Deichgeschlagte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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