Wort davor: Deichgrund

(Deichgut)
sprachliche Erläuterung: mnl. dyc(k)goet.

Deichgut (I)
Erklärung: Land, auf dem die Deichpflichtigen Erde oder Soden gewinnen dürfen.

Deichgut (II)
Erklärung: deichpflichtiges Land.

Wort danach: Deichhafer

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