Wort davor: Deichsfach

(Deichfahrt)
sprachliche Erläuterung: mnl. dykvaart.

Deichfahrt (I)
Erklärung: Aufgebot zur Deicharbeit.

Deichfahrt (II)
Erklärung: die Gesamtheit der hierzu Verpflichteten.
Deichfahrt (III)
Erklärung: der Bezirk, dessen Bewohner dazu erscheinen müssen.

Wort danach: Deichfällung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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