Deichersgemeß
Erklärung:
mit Deichunterhaltspflicht belastetes Land von der Größe eines Gemesses (etwa 0,4 ha).
sprachliche Erläuterung:
mnl. dijkersgemete.
vgl.
Deichfällung,
Deichmaße (II).
Wort danach: Deichersland
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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