Wort davor: Deicheiding
Deichseigner
- Belegtext:
so soll der verlustige theil und teichs-eigner ihme das teicherlohn wieder bezahlen
Datierung: 1643
Fundstelle: Hackmann Mantissa 49
Wort danach: Deichseinziehung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten