(Deichboeten)
Erklärung:
Landstück, woraus früher Erde zur Anlage oder Erhöhung des Deichs entnommen wurde, und das deshalb von den Deichunterhaltskosten befreit ist.
sprachliche Erläuterung:
nl. dijkboeten; etymologisch unklar, vielleicht zu büßen besser machen.
Wort danach: Deichboetinghe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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