Wort davor: Deichanstalt
Deicharbeit
vgl.
Sozietätarbeit.
- Belegtext:
wer einen in der teicharbeit schilt oder schlägt, der soll mit gedoppelter geldbusse belegt werden
Datierung: 1664
Region/Autor/Textsorte:
Braunschweig-Lüneburg
Fundstelle: Gierke,DeichR. II 699
- Belegtext:
die geld-strafe durch deich-arbeit abverdienen
Datierung: 1779
Region/Autor/Textsorte:
Netzebruch
Fundstelle: Rabe,PreußG. I 6 S. 409
Wort danach: Deicharbeiter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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