Wort davor: Dehempfennig
Dehemrecht
Erklärung:
Recht auf Waldmastgebühr.
- Belegtext:
sy hant auch die dechtemrecht von den moren, so von den walthöffen in den walt geschlagen werden
Datierung: 1492
Region/Autor/Textsorte:
Mittelbaden
Fundstelle: GrW. IV 518
Faksimile
- Belegtext:
sy hant auch die dechtemrecht von den moren, so von den walthöffen in den walt geschlagen werden
Datierung: 1492
Region/Autor/Textsorte:
Mittelbaden
Fundstelle: GrW. IV 518
Faksimile
- Belegtext:
dehmenrecht
Datierung: 1712
Fundstelle: MittBadHistK. 8 (1887) 127
- Belegtext:
[Beschwerde, daß man etlichen Kindern] techrecht auf ettlichen gründen und gütern [nicht geben wollen]
Fundstelle: MHabsb. I 2 S. 760
- Belegtext:
techrecht
Fundstelle: ZSteir. 23 (1927) 49
Wort danach: Dehemrechtshafer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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