Wort davor: 1Degenrecht
2Degenrecht
Erklärung:
Duellberechtigung.
- Belegtext:
jeder von adel oder nach ritter-art, hat das degenrecht, und mag seinen feind zum streit auf- und ausfordern
Datierung: 1755
Fundstelle: Hellfeld II 1276
[weitere Angaben: nicht quellenmäßig]
Wort danach: Degenschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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