Wort davor: dazuvorheischen

dazuziehen

dazuziehen (I)
Erklärung: beiziehen.
vgl. dazuvorheischen.

dazuziehen (II)
Erklärung: reflexiv: die Klage aufnehmen.

Wort danach: dazwischengehen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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