Wort davor: dazuvorheischen
dazuziehen
dazuziehen (I)
Erklärung:
beiziehen.
vgl.
dazuvorheischen.
- Belegtext:
nach baider thailen fürbringen entschaiden und ain richter oder zween darzuziehen
Datierung: 1510
Region/Autor/Textsorte:
Asperg
Fundstelle: Fischer,Erbf. II 138
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dazuziehen (II)
Erklärung:
reflexiv: die Klage aufnehmen.
- Datierung: 1224/35 (Hs. 1369)
Fundstelle: SspLR. I 28. II 31
[weitere Angaben: und öfter]
- Belegtext:
dy vorvestenunge schol bliben iar und tac, ob siner [des Totgeschlagenen] magen in der czit keiner queme, der sich mit rechter kuntschafft, herren oder stete offen brif, mit mageschafft
darczu czuge und mit clage oder besserunge underwunde
Datierung: nach 1358
Fundstelle: Rb.n.Dist. IV 6 Dist. 4
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: dazwischengehen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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