Wort davor: dazutreten

dazutun

dazutun (I)
Erklärung: abhelfen.

dazutun (II)
Erklärung: erteilen, abgeben.
dazutun (III)
Erklärung: die Richtigkeit beweisen.

Wort danach: dazuvorheischen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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