Wort davor: dazusagen
Dazuschlagung
Erklärung:
Hinzufügung.
- Belegtext:
[dem Richter wurde, weil] sein richtergut zu gering sei, die dartzuschlagung zweyer wüster pauerngütlein [bewilligt]
Datierung: 1624
Region/Autor/Textsorte:
Hof
Fundstelle: ZMährSchles. 11 (1907) 318
Wort danach: dazusehen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten