Wort davor: dazufügen

dazugeben

dazugeben (I)
Erklärung: abordnen.

dazugeben (II)
Erklärung: als außerordentliche Abgabe leisten.

Wort danach: dazugehören

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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