Wort davor: dazufügen
dazugeben
dazugeben (I)
Erklärung:
abordnen.
- Belegtext:
sol der L. zwene und der ritter zwene darzugeben; was die sprechen und erkennen, das sol er tun
Datierung: 1407
Fundstelle: QKulmbach 145
- Belegtext:
legen sich sampt denen darzugegebenen vnd schiedleuthen in die versoehnung der partheyen ein
Datierung: 1619
Fundstelle: Lazius,Wien III 84
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
dazugeben (II)
Erklärung:
als außerordentliche Abgabe leisten.
- Belegtext:
daz die burger ... alle jar uber die dienste und gulde, die sie dienen und geben, dartzu dienen und geben sullen allezeit, waz ... dem reich abegeende wurde
Datierung: 1363
Fundstelle: MosbachStR. 553
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Wort danach: dazugehören
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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