Wort davor: dazubringen
dazudienen
Erklärung:
außerdem als Abgabe leisten.
- Belegtext:
daz die burger ... alle jar uber die dienste und gulde, die sie dienen und geben, dartzu dienen und geben sullen allezeit, waz ... dem reich abegeende wurde
Datierung: 1363
Fundstelle: MosbachStR. 553
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Wort danach: dazufordern
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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